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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | E-Motorpumpe war:Neue Normentwürfe zu Löschgruppenfahrzeugen | 25 Beiträge | ||
Autor | Benj8ami8n S8., Bad Bayersoien / Bayern | 689479 | ||
Datum | 22.07.2011 00:56 MSG-Nr: [ 689479 ] | 9865 x gelesen | ||
Also ich merk grad das ich mich wahrscheinlich nicht richtig ausgedrückt habe. Mir gehts vorallem um die sogenannten Benzinbetriebenen Kompaktaggregate. Entschuldigung wenn ich da für etwaige verwirungen gesorgt habe. Meiner Meinung haben diese schon ihre Vorteile: 1: Flexibler, wiegen nur 25 Kg, leichtes handling im Gelände oder in Gebäuden 2; brauche eigendlich nur 2x10m Schlauch (Schlauchwechsel billiger) 3: Ich bleibe mit meinem Fahrzeug eher weiter weg, da ich keine angst haben muss das meine 20 m auf dem Fahrzeug nicht reichen und ich sonst doch noch das Aggregat zur Geräteablage schleppen muss (10m äußerer Arbeitsbereich+ ca. 3m bis Lagerplatz im Fahrzeug daraus folgt nutzbare länge ca. 7m) Ein Nachteil wäre halt das Benzinaggregate störanfälliger sind als E-Aggregate Von der lautstärke her nehmen sich beide fast nichts, da die Kompaktaggregate bei nichtbelastung auch in leerlaufschalten und auch durch ihre Gekapselte Bauweise sehr ruhig laufen. (War ich ziemlich überrascht davon) Aber wie schon jemand vorher geschrieben hat, in Schweden oder in anderen Skandinavischen Ländern sind solche Kompaktaggregate weit verbreitet. Drum finde ich es etwas schade das man doch wieder eingeschränkt wird durch den neuen Normentwurf. | ||||
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