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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | hier wird durchgegriffen! | 62 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 690068 | ||
Datum | 26.07.2011 15:30 MSG-Nr: [ 690068 ] | 15363 x gelesen | ||
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Hallo Alexander, wer hauptberuflich im öD arbeitet (Beamte + Beschäftigte), muss sich entsprechend der jeweiligen Vorschriften zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Ehrenamtliche haben dagegen nur eine Treuepflicht gegenüber der Gemeinde (§ 21 GemO RLP). Anders die Führungskräfte der FW, die zu Ehrenbeamten bestellt werden, dort regelt das Beamtenrecht wieder das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Es bleibt also nur, den "Stall" im Vorfeld "sauber zu halten" und wenn dann doch einer oder mehrere Mitglieder vorhanden sind, diese verschärft beobachten und JEDE dienstliche Verfehlung ahnden. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung | ||||
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