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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Rauchwarnmelder in Treppenräumen | 7 Beiträge | ||
Autor | Holg8er 8H., Bad Kissingen / Bayern | 690095 | ||
Datum | 26.07.2011 20:34 MSG-Nr: [ 690095 ] | 3312 x gelesen | ||
Also Standardrauchmelder haben bis zu einer Raumhöhe von 6m eine Überwachungsfläche von 60qm. Dabei ist zu beachten dass die max. Entfernung zur nächstgelegenen Zimmerecke 5,7m nicht überschreiten soll. Daraus folgt dass der nächste Rauchmelder in max. 11,4m Entfernung zum vorherigen installiert werden soll (gilt nicht für Flure bis zu einer Breite von 3m). Bis denn. | ||||
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