News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Truppmann nach Grundlehrgang von 2004 | 17 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 690123 | ||
Datum | 27.07.2011 07:32 MSG-Nr: [ 690123 ] | 3661 x gelesen | ||
Hallo Geschrieben von eric Rode meine frage is diese muss ich wenn ich einen Grundlehrgang in baden-württemberg absolvierte in 2004 der einfachste und sicherste Weg wäre wohl, wenn dir die betreffende Wehr bescheinigen würde, dass die Ausbildung gemäß der FwDV 2 stattfand (das schließt sowohl die geforderten Inhalte als auch den Stundenumfang ein). Voraussetzung hierzu ist natürlich, dass die Ausbildung so durchgeführt und auch entsprechend dokumentiert wurde. Grüße Magnus | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|