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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | hier wird durchgegriffen! | 62 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 690177 | ||
Datum | 27.07.2011 15:44 MSG-Nr: [ 690177 ] | 14406 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Klee Ehrenamtliche haben dagegen nur eine Treuepflicht gegenüber der Gemeinde (§ 21 GemO RLP). Und wieder ein bisschen schlauer. Ich hätte gedacht, dass eine Kommune sich das auch basteln darf, wenn das Land es auch tut. ;) "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | ||||
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