Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | hier wird durchgegriffen! | 62 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 690220 |
Datum | 27.07.2011 23:57 MSG-Nr: [ 690220 ] | 14404 x gelesen |
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Sven KoopmannAllerdings führt kein Weg daran vorbei, dass die Kommune als Träger des Brandschutzes ein Auge darauf hat, dass die Mitglieder der FF FDGO-konforme Ansichten vertreten.
Da hast du recht. Man schließt aber von den öffentlich bekundeten einer Organisation, der eine Person nahe steht auf deren Ansichten. Da haben wir schon das erste Problem. Nur weil ich einer Organisation nahe stehe, heißt es noch lange nicht, daß ich deren Programm zu 100% unterstütze. Ich glaube, dies geht auch nahezu allen Mitgliedern der großen Parteien so.
Aber gut, das man einer Organisation nahe steht mag sicher ein erster Anhaltspunkt sein. Organisationen, die der FDGO widersprechen können in diesem Land (zu recht) verboten werden. Solange also eine Organisation nicht verboten ist, ist es meines Erachtens noch viel weiter hergeholt, Personen, die dieser Organisation nahe stehen nur aufgrund dessen anzuhängen, sie würden FDGO-Nonkonform sein.
Gut, bis zu einem Verbot dauert es halt eine Weile. Es ist ja auch sinnvoll dies etwas eingehend zu prüfen. Bis dahin steht die betreffende Organisation üblicherweise unter Beobachtung der Verfassungsschutzbehörden.
Will man jetzt dies als Grundlage nehmen um einer Person FDGO-Nonkonformität zu unterstellen und deren Ausschluß aus der Fw zu fordern? Offenbar wollen dies Einige. Nun gut - dann aber bitte konsequent!
Mitglieder und Sympathisanten aller durch die VS-Behörden überwachter Gruppierungen sofort raus aus der Feuerwehr!
Uuuups....
Da war doch was! Würde man das nämlich machen, würde in einigen Regionen (vornehmlich im Osten) der Brandschutz gänzlich zusammenbrechen. Viel Spaß!
MkG
Marc
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