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Strafgesetzbuch
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In my Opinion = meiner Meinung nach
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themahier wird durchgegriffen!62 Beiträge
AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg690240
Datum28.07.2011 10:30      MSG-Nr: [ 690240 ]14332 x gelesen
Infos:
  • 27.07.11 Rechte in der Binsförther Feuerwehr: Wehr soll besser gerüstet werden (HNA)
  • 26.07.11 Ehrenerklärung
  • 26.07.11 Bettenhäuser Wehrführer tritt wg. Nazivorwürfen zurück
  • 26.07.11 Eine von 4 Frauen in der FW Binsförth
  • 26.07.11 Hooligans am Löschschlauch
  • 26.07.11 Ich bin Deutschlands erste schwarze Feuerwehrfrau

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hallo zusammen,

    nachdem ich jetzt so alle Beiträge im Thread gelesen habe möchte ich zuerst auf dei Rechtslage in Baden-Württemberg hinweisen:

    Geschrieben von Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (Auszug)§ 11 Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr
    (1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die
    das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen,
    den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind,
    geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind,
    sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,
    nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
    keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind und
    nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306 c StGB verurteilt wurden.
    (2) Die Aufnahme in eine Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr oder einer Musikabteilung in eine Einsatzabteilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört oder angehört hat.
    (3) Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit und die endgültige Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. Besteht ein Abteilungsausschuss, ist dieser vom Feuerwehrausschuss vor dessen Entscheidung anzuhören. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen.

    § 13 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes
    ...
    (3) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere
    bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,
    bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten,
    bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr oder
    wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt.
    Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid festzustellen.


    Ansonsten ist die Erklärung wie schon mehrfach geschrieben sinnlos (rechtlich nicht haltbar) und überflüssig. Das FWG Ba-Wü gibt genügend Gründe her um jemandem aus dem Dienst zu entfernen.

    Wer in irgendeiner Weise öffentlich radikal auftritt (egal ob rechts oder links) könnte IMO wegen Schädigung des Ansehens der Feuerwehr rausgeschmissen werden
    (spätestens wenn die Verbindung der Person zwischen radikaler Vereinigung und Feuerwehr durch die Presse hergestellt wird).

    Wer innerhalb der Feuerwehr durch diskriminierendes Verhalten auffällt, den würde ich wegen "Störung des Zusammenlebens" rausschmeissen.

    Wer wegen entsprechender Staftaten zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt wird, kann ebenfalls aus dem Feuerwehrdienst entfernt werden.

    Ansonsten haben wir in Deutschland Meinungsfreiheit. Und solange eine Partei/ Gruppierung nicht verboten ist, müssen wir das tolerieren, auch wenn es uns nicht gefällt.
    So etwas muss IMO eine Demokratie auch aushalten.

    Allerdings kann ich jedem nur empfehlen, sich mit politischer Agitation ausserhalb der Feuerwehr zurückzuhalten (vor allem wenn es um Führungskräfte geht).
    Erstens kann die Feuerwehr so schnell in politische Streitereien geraten und (je nach Mehrheiten) einen Nachteil erleiden.
    Zweitens könnte die Feuerwehr (wenn es um radikale Agitation in die eine oder andere Richtung geht) so für die eine oder andere Bevölkerungsgruppe zum Feindbild werden,
    was unserer Tätigkeit nicht förderlich ist. Das ganze ist natürlich ein Drahtseilakt (wo genau man hier die Grenzen zieht ist schwer zu sagen).

    Gruß Thorsten


    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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     26.07.2011 13:44 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.07.2011 13:50 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     26.07.2011 13:59 Stef7an 7B., Alpen
     26.07.2011 13:58 Stef7an 7B., Alpen
     26.07.2011 14:17 ., Bad Hersfeld
     26.07.2011 14:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.07.2011 19:04 Sven7 K.7, Hamburg
     26.07.2011 19:08 Sven7 K.7, Hamburg
     31.07.2011 14:44 Henn7ing7 K.7, Tairnbach
     26.07.2011 19:17 Sven7 K.7, Hamburg
     26.07.2011 14:27 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     26.07.2011 14:36 Thom7as 7K., Hermeskeil
     26.07.2011 14:32 Thom7as 7K., Hermeskeil
     26.07.2011 14:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.07.2011 15:00 Thom7as 7K., Hermeskeil
     26.07.2011 15:10 Alex7and7er 7W., Linden
     26.07.2011 15:30 Thom7as 7K., Hermeskeil
     26.07.2011 15:47 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     26.07.2011 16:29 Thom7as 7K., Hermeskeil
     27.07.2011 15:44 Alex7and7er 7W., Linden
     26.07.2011 17:13 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
     26.07.2011 17:20 ., Thierstein
     26.07.2011 17:26 Chri7sti7an 7H., Nürnberg
     26.07.2011 18:18 Dani7el 7K., Wismar
     26.07.2011 21:56 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     29.07.2011 00:04 Alex7and7er 7H., Leipzig
     29.07.2011 00:31 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     29.07.2011 18:07 Jako7b T7., Bischheim
     29.07.2011 18:14 Jako7b T7., Bischheim
     29.07.2011 22:10 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     29.07.2011 22:33 Sven7 K.7, Hamburg
     30.07.2011 12:33 Jako7b T7., Bischheim
     30.07.2011 12:46 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     30.07.2011 12:47 Sven7 K.7, Hamburg
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     28.07.2011 15:27 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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     27.07.2011 22:41 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     27.07.2011 22:54 Sven7 K.7, Hamburg
     27.07.2011 23:57 ., Bad Hersfeld
     28.07.2011 00:27 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     28.07.2011 00:24 Fran7k H7., Wethautal
     27.07.2011 20:11 Dani7el 7K., Wismar
     27.07.2011 21:23 Paul7 W.7, Breuberg
     28.07.2011 09:37 Mich7ael7 L.7, Dausenau
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     28.07.2011 23:34 Alex7and7er 7H., Leipzig
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     28.07.2011 10:30 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     28.07.2011 10:40 Anto7n K7., Mühlhausen
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     30.07.2011 11:31 Anto7n K7., Mühlhausen
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     30.07.2011 21:03 ., Neuburg
     01.08.2011 08:08 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     01.08.2011 08:33 ., Bad Hersfeld

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