Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | hier wird durchgegriffen! | 62 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 690240 |
Datum | 28.07.2011 10:30 MSG-Nr: [ 690240 ] | 14332 x gelesen |
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Strafgesetzbuch
Strafgesetzbuch
In my Opinion = meiner Meinung nach
In my Opinion = meiner Meinung nach
Hallo zusammen,
nachdem ich jetzt so alle Beiträge im Thread gelesen habe möchte ich zuerst auf dei Rechtslage in Baden-Württemberg hinweisen:
Geschrieben von Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (Auszug)§ 11 Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr
(1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die
das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen,
den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind,
geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind,
sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,
nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind und
nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306 c StGB verurteilt wurden.
(2) Die Aufnahme in eine Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Probezeit soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem Grundausbildungslehrgang teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert werden. Auf eine Probezeit kann verzichtet oder sie kann abgekürzt werden, wenn Angehörige einer Jugendfeuerwehr oder einer Musikabteilung in eine Einsatzabteilung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer anderen Gemeindefeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört oder angehört hat.
(3) Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung oder Verlängerung der Probezeit und die endgültige Aufnahme entscheidet der Feuerwehrausschuss. Besteht ein Abteilungsausschuss, ist dieser vom Feuerwehrausschuss vor dessen Entscheidung anzuhören. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen.
§ 13 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes
...
(3) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehrausschusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feuerwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt insbesondere
bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,
bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten,
bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der Feuerwehr oder
wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Störung des Zusammenlebens in der Gemeindefeuerwehr verursacht hat oder befürchten lässt.
Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes durch schriftlichen Bescheid festzustellen.
Ansonsten ist die Erklärung wie schon mehrfach geschrieben sinnlos (rechtlich nicht haltbar) und überflüssig. Das FWG Ba-Wü gibt genügend Gründe her um jemandem aus dem Dienst zu entfernen.
Wer in irgendeiner Weise öffentlich radikal auftritt (egal ob rechts oder links) könnte IMO wegen Schädigung des Ansehens der Feuerwehr rausgeschmissen werden
(spätestens wenn die Verbindung der Person zwischen radikaler Vereinigung und Feuerwehr durch die Presse hergestellt wird).
Wer innerhalb der Feuerwehr durch diskriminierendes Verhalten auffällt, den würde ich wegen "Störung des Zusammenlebens" rausschmeissen.
Wer wegen entsprechender Staftaten zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt wird, kann ebenfalls aus dem Feuerwehrdienst entfernt werden.
Ansonsten haben wir in Deutschland Meinungsfreiheit. Und solange eine Partei/ Gruppierung nicht verboten ist, müssen wir das tolerieren, auch wenn es uns nicht gefällt.
So etwas muss IMO eine Demokratie auch aushalten.
Allerdings kann ich jedem nur empfehlen, sich mit politischer Agitation ausserhalb der Feuerwehr zurückzuhalten (vor allem wenn es um Führungskräfte geht).
Erstens kann die Feuerwehr so schnell in politische Streitereien geraten und (je nach Mehrheiten) einen Nachteil erleiden.
Zweitens könnte die Feuerwehr (wenn es um radikale Agitation in die eine oder andere Richtung geht) so für die eine oder andere Bevölkerungsgruppe zum Feindbild werden,
was unserer Tätigkeit nicht förderlich ist. Das ganze ist natürlich ein Drahtseilakt (wo genau man hier die Grenzen zieht ist schwer zu sagen).
Gruß Thorsten
Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.
'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)
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