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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Verkehrswacht und Fahrlehrerverbände,Kritik an 'Feuerwehrführerschein' | 130 Beiträge | ||
Autor | Björ8n B8., Goldebek / Schleswig-Holstein | 690289 | ||
Datum | 28.07.2011 14:58 MSG-Nr: [ 690289 ] | 88144 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo Frank, Geschrieben von Frank Hauwetter Oh das tun wir - entsprechend gibt es für Maschinisten Einweisungen, Übungsfahrten, Ausbildungen usw. Bei weitem nicht jeder Kl.3 Fahrer darf sich hinter das Steuer klemmen. ich wiederhole mich aber nochmal: Ausbildung und Einweisung sind auch beim Feuerwehrführerschein gesetzlich geregelt. Stellt also keinen Unterschied zum Klasse III dar. Gruß Björn | ||||
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