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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Verkehrswacht und Fahrlehrerverbände,Kritik an 'Feuerwehrführerschein' | 130 Beiträge | ||
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 690323 | ||
Datum | 28.07.2011 17:27 MSG-Nr: [ 690323 ] | 88662 x gelesen | ||
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Geschrieben von Björn Brüne ich wiederhole mich aber nochmal: Ausbildung und Einweisung sind auch beim Feuerwehrführerschein gesetzlich geregelt. Stellt also keinen Unterschied zum Klasse III dar. Doch, den Führerschein Klasse 3 gibt es nicht mehr und das aus gutem Grund, dafür gibt es eben jetzt den C1 zusätzlich zu B. Offensichtlich hat man generell erkannt das Führerscheininhaber Kl3 nicht so ohne weiteres in der Lage sind Fahrzeuge bis 7,5to zu fahren und hat dies nun geändert und verlangt eine extra Ausbildung dafür. Wir sind doch die Gruppe von Bürgern denen ein Mehr an Sicherheit am Herzen liegen sollte, dann müssen wir dies Maßstäbe aber auch bei uns selbst ansetzen. Der Feuerwehrführerschein kann in Art und Umfang niemals die Qualität des C1 erreichen, weil er dann genau so teuer wäre wie dieser, das aber ist ja nicht gewollt. | ||||
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