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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Warum Gehörschutz in jeden DL-Korb gehört ... | 26 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 690401 | ||
Datum | 28.07.2011 23:12 MSG-Nr: [ 690401 ] | 4827 x gelesen | ||
Geschrieben von Bach Rüdiger Beachte bitte das Jagdrecht des jeweiligen Bundeslandes, da es sich hier anscheinend um eine Parkanlage in einem befriedeten Bezirk (Wohngebiet) handelt ist die Jagdausübung verboten. Noch ein Grund mehr, hier eher eine Betäubung o.Ä. durchzuführen und das Tier in den Wald zu verfrachten. (Bin kein Fachmann, aber das wäre m.E. ein besserer Weg. (?) ) § 1 Tierschutzgesetz wäre für mich noch ein weiterer Grund gegen einen Abschuss. Geschrieben von Bach Rüdiger Versuche mal raus zu bekommen, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage der Jäger gehandelt hat. Ich habe keine Ahnung. :-) MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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