Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Verkehrswacht und Fahrlehrerverbände,Kritik an 'Feuerwehrführerschein' | 130 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 690618 |
Datum | 01.08.2011 08:29 MSG-Nr: [ 690618 ] | 87640 x gelesen |
Themengruppe: | Führerscheine |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Christian BergmannDarf ein RA demnächst nicht mehr seinen RS anerkennen lassen?
Das wird er immer dürfen. Schliesslich ist der RA die höherwertigere Ausbildung.
RS --> ca. 3 Monate Ausbildung, RA --> 2 Jahre, anerkannter Ausbildungsberuf.
Christian
Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!
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| 28.07.2011 06:19 |
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., Schönewalde |
| 28.07.2011 08:31 |
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., Pinneberg | |