Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Verkehrswacht und Fahrlehrerverbände,Kritik an 'Feuerwehrführerschein' | 130 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 690639 |
Datum | 01.08.2011 12:06 MSG-Nr: [ 690639 ] | 87085 x gelesen |
Themengruppe: | Führerscheine |
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Vorausrüstwagen
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tanklöschfahrzeug
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Löschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Straßenverkehrsordnung
1. Feuerwehrschlüsselkasten, heute: Feuerwehrschlüsseldepot (FSD)
2. Feuerwehrschutzkleidung
1. Feuerwehrschlüsselkasten, heute: Feuerwehrschlüsseldepot (FSD)
2. Feuerwehrschutzkleidung
1. Feuerwehrschlüsselkasten, heute: Feuerwehrschlüsseldepot (FSD)
2. Feuerwehrschutzkleidung
Geschrieben von Ulrich CimolinoDas Fahren eines LKW hat mit dem eines PKW nicht viel zu tun.
Wir reden hier vom FW-FS, als Fahrzeuggewichte bis maximal 7,5 Tonnen. In vielen Fällen betrifft diese Erweiterung in den Wehren Kastenwagen ála Daily, Sprinter oder Movano. Also meist irgendwas um die 5 Tonnen als MZF, KLAF, VRW, GW-Mess oder GW-xyz. Sicherlich aber auch ein TSF oder TSF-W, sowie in wahrscheinlich immer weniger werdenden Fällen ein TLF 8/18, RW 1 oder LF 8.
Der Unterschied zwischen dem PKW und Kastenwagen halte ich nicht für so immens. Und auch bei einem 7,49 Tonnen TSF-W bleiben die Grundsätze der StVO erhalten. Und das Fahren der LKW´s untereinander unterscheidet sich ebenfalls enorm. Bei einem unserer Fahrzeuge zieht zum Beispiel das Hinterteil extrem nach. Da muss man ausholen, als ob ein Anhänger dahinter ist. Das allerdings lerne ich wiederum in der Standortausbildung.
Und auch dann noch mal der Hinweis: Bis heute fahren Leute mit der FSK III diese Fahrzeuge. Es ist also kein Relikt der Vergangenheit, sondern es passiert tagtäglich. Das eine hochwertige Ausbildung zu begrüßen ist, steht außer Frage. Dann aber bitte auch so verkaufen. Wenn man Sicherheitsbedenken hat, müssten sich diese mit FSK III vs. FSK C1/C doch eindeutig belegen lassen.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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| 28.07.2011 06:19 |
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., Schönewalde |
| 28.07.2011 08:31 |
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., Pinneberg | |