Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Beschaffung von 'unsinnigem' Zubehör- war Freiwillige Feuerwehr?? | 14 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 691798 |
Datum | 08.08.2011 20:59 MSG-Nr: [ 691798 ] | 5378 x gelesen |
As Far As I Know - Soweit ich weiß
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Mahlzeit,
Geschrieben von Stephan KempaGeschrieben von Henning Koch
Ist der Faltleitkegel in der nicht vollreflektierenden Ausführung (die es aber AFAIK seit einiger Zeit gibt) nicht für den Einsatz im Straßenverkehr zugelassen.
Hier gibt es etwas dazu: Erklärung
nein, gibt es nicht.
Da gibt es lediglich die Erklärung, dass ein Faltleitkegel aus Sicht der DIN auch anstelle eines konventionellen Kegels auf einem Fahrzeug verlastet werden darf wenn sichergestellt ist, dass er in Einsatzwert, Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit dem in der Norm vorgesehenen Produkt gleichwertig ist. Ob das so ist bleibt zunächst einmal offen, und kann bestenfalls für die vollreflektierende Ausführung vermutet werden. Dann bleibt aber immer noch die Frage der Standfestigkeit!
Gruß,
Henning
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| 04.08.2011 19:15 |
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Jan 7K., Niederlungwitz Wem ist die Freiwillige Feuerwehr unterstellt??? |
| 04.08.2011 20:07 |
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Anto7n K7., Mühlhausen |
| 04.08.2011 20:10 |
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., München |
| 06.08.2011 01:43 |
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Marc7el 7K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. |
| 06.08.2011 08:39 |
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., München | |