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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Trennung Polizei/ Feuerwehr, war: Beste Feuerwehr Niedersachsens ;-) | 46 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 691942 | ||
Datum | 09.08.2011 19:13 MSG-Nr: [ 691942 ] | 6696 x gelesen | ||
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Geschrieben von Alexander Pfahl Und muss ein Mensch erst an den erlittenen Verletzungen sterben, bevor die Polizei informiert wird ? Da bin ich mir nicht so sicher. Sei mir nicht böse, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass Du jetzt komplett das diskutierte Thema verlassen hast... Die Verschwiegenheitspflicht soll den Patienten und dessen Interessen schützen, nicht einen Täter... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | ||||
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