Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Ziegler insolvent | 86 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 692927 |
Datum | 17.08.2011 20:27 MSG-Nr: [ 692927 ] | 59766 x gelesen |
Infos: | 18.11.16 Hohe Quote für Ziegler-Gläubiger 04.01.13 ZIEGLER: Insolvenzbrand gelöscht - Schwäbischer Feuerlöschfahrzeugproduzent im Markt zurück 09.12.11 Ausscheiden der Albert Ziegler GmbH & Co. KG als Gesellschafter der Hensel Fahrzeugbau GmbH & Co. KG 12.11.11 Ziegler-Insolvenz: Restrukturierung eingeleitet 25.08.11 Ziegler: Geschäftsbetrieb stabilisiert 19.08.11 Weiter Ermittlungen
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Geschrieben von Peter Evers Nach der Kartellaktion keine besonders gute Presse... Man könnte auch meinen, das Ganze passiert wirklich nur um sich der Bußgeldforderung zu entziehen.
Definiere "zu entziehen". Wenn das Geld um diese Forderung zu begleichen nicht da ist, dann bleibt außer der Insolvenz nicht viel über. Denn dann ist man entweder überschuldet oder zahlungsunfähig. Und beides sind die klassischen Insolvenzgründe nach Insolvenzordnung (InsO).
In D ist das Grundproblem, dass eine Insolvenz immer noch als Makel angesehen wird, so wie früher der Konkurs oder gar der Bankrott. Gerade das sollte eigentlich mit der Einführung der neuen InsO vorbei sein.
Mit der Insolvenz soll vielmehr ein Neustart möglich sein und das Unternehmen (oder auch die Privatperson bei der Privatinsolvenz) soll sich von "Altlasten" befreien können um dann einen Neustart zu versuchen.
"Altlasten" können sein Bankverbindlichkeiten, Verträge mit Leasinggesellschaften, Mietverträge für die Gewerbobjekte (Größe, Laufzeit, Mietzins,...), Lieferantenschulden, Abnahmeverträge, Betriebsvereinbarungen im Mitarbeiterbereich und ja, auch der Mitarbeiterstamm selbst (ganz oder teilweise),...
Außerdem tut der gesetzliche Vertreter eines Unternehmens gut daran, die Insolvenz wenn sie droht rechtzeitig zu anzumelden. Alles andere stellt einen Straftatbestand dar und die meisten StA'en eröffnen routinemäßig bei Insolvenzen ein Verfahren. Die rechnen dann recht weit zurück um zu ermitteln, wann die Insolvenz bereits eingetreten ist, und das kann lange vor dem Zeitpunkt sein den man als gesetzlicher Vertreter "gefühlt" annimmt. Und je länger und je mehr verschleppt wurde, desto höher die Strafe für das Insolvenzdelikt.
Auch sollte man sich nicht vorstellen, dass man die Entscheidung darüber mal eben zwischen Frühstück und Mittagessen trifft. Denn der Weg danach ist sehr steinig. Denn bei jeder Insolvenz gibt es immer auch Verlierer, die man ggf. danach wieder braucht und die einen erst mal nicht mehr so richtig "mögen".
Das fängt bei den Lieferanten an die auf Teile der Forderungen verzichten müssen, geht über die Banken weiter, betrifft Kunden die ggf. Anzahlungen (wenn nicht durch Bürgschaft abgesichert; wie viele Kommunen machen das eigentlich?) und Garantieansprüche verlieren ganz abgesehen von der Frage wieviel Spaß es als Kunde macht die Ausschreibung zu wiederholen, weil es den Anbieter an den vergeben wurde nicht mehr oder nicht mehr zu den angebotenen Konditionen gibt.
Man startet also danach mit einer erheblichen Bürde die sich in höheren Zinsen bei Banken/ Leasinggesellschaften, schlechteren Einkaufskonditionen (Rabatte weg bis hin zur Vorkasse) und ggf. Wegfall ganzer Kundengruppen (falls die VOL oder die örtlichen Einkaufsvorschriften da Probleme sehen) ergibt.
Und natürlich sind die Gewerkschaften da nicht erbaut, denn die o.g. Probleme schlagen sich natürlich (direkt oder indirekt) auch bei den MA nieder.
Außerdem wird ggf. seitens des (neuen) Arbeitgebers (falls jemand das sanierte Unternehmen übernimmt) aus dem Tarifvertrag ausgetreten, es werden durch den InsoVerwalter im Rahmen der InsO möglichen Maßnahmen zur Sanierung auch "Altlasten" bei den MA abgebaut, ggf. werden die restlichen MA zu deutlich schlechteren Bedingungen weiter beschäftigt, man schaut sich die betriebliche Altersversorgung und sonstige Betriebsvereinbarungen genauer an,...
Du kannst also getrost davon ausgehen, dass sich die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens sich das gut überlegt haben.
Außerdem ist jetzt erst mal das vorläufige Verfahren eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter kann nun in Ruhe prüfen, ob das Unternehmen tatsächlich insolvent ist (wenn nicht wird er dem Gericht empfehlen das Verfahren nicht zu eröffnen), wo die Probleme liegen und was an Maßnahmen (in Abstimmung mit dem gläubigern) erforderlich ist, um so viel wie möglich der Geschäftstätigkeit dauerhaft nach einer Sanierung fortzuführen. Das ist das eigentliche Ziel eines jeden Insolvenzverfahrens. Leider klappt es nicht immer, da die Rahmenbedingungen (s.o. das Makel-Problem) in D nocht nicht offen genug für dieses Denken der "zweiten Chance" (wie im angelsächsischen Bereich) sind.
Und ja, ich kenne das ganze Bündel an Problemen die vor und nach einer Insolvenz und dem Neustart auftreten aus eigener Erfahrung. Und glaube mir, das macht wirklich keinen Spaß.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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Juli7an 7B., Siegen |
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Chri7sti7an 7B., Hansestadt Lüneburg |
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Seba7sti7an 7W., Linden |
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Jan 7K., Niederlungwitz |
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Dani7el 7G., Überherrn |
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Holg7er 7R., Karlsbad |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
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Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee |
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., Thierstein |
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Chri7sti7an 7F., Fürth |
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Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee |
| 17.08.2011 15:21 |
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., Thierstein |
| 17.08.2011 17:33 |
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Thom7as 7M., Menden/ Sauerland |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
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Uli 7W., Sulz-Hopfau |
| 17.08.2011 20:37 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau |
| 17.08.2011 21:02 |
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., Dinslaken |
| 17.08.2011 21:14 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau |
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., Reken |
| 17.08.2011 21:50 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau |
| 19.08.2011 07:43 |
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., Reken |
| 19.08.2011 07:52 |
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., Reken |
| 19.08.2011 17:22 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau |
| 17.08.2011 19:45 |
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., Vollbüttel |
| 17.08.2011 20:27 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau |
| 17.08.2011 21:05 |
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Rain7er 7S., Kreuztal |
| 17.08.2011 21:12 |
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., Dinslaken |
| 18.08.2011 10:10 |
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Axel7 P.7, Limburg a.d. Lahn | |