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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unternehmer verklagt Stadt nach Feuerwehreinsatz | 48 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 692971 | ||
Datum | 18.08.2011 09:56 MSG-Nr: [ 692971 ] | 19528 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars Tiedemann Fällt das Schaummittel eigentlich unter das Chemikaliengesetz (ChemG)?! Somit dürfte die Feuerwehr bzw. die Kommune der Dritte sein, dem das Schaummittel zur Verfügung gestellt wurde. Ergo ist wohl tatsächlich auch der Zeitpunkt der Schenkung entscheidend.... s.o. Ja fällt es nach § 3 Abs. 4 ChemG als Zubereitung. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | ||||
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