Rubrik | Einsatz |
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Thema | Die Verursacher des Feuers ließen Ihren Unmut am Einsatzleiter aus ... | 18 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 693447 |
Datum | 21.08.2011 09:40 MSG-Nr: [ 693447 ] | 9636 x gelesen |
Infos: | 20.08.11 Düsseldorf: Aktenvernichtung in Badewanne
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Geschrieben von Henning KochIhr glaubt also, den (bedingten) Vorsatz bezüglich der Gefahr bzw. des Schadens (welche überhaupt, Verrauchung des Treppenraumes?) beweisen zu können?
das werden wir sehen, aber ein offenes Feuer mit mehrere (vielen?) Aktenordnern in einer Badewanne IN einer Wohnung dürfe als Schadenfeuer (Ein selbständig fortschreitendes, unkontrollierbares Feuer außerhalb einer Feuerstätte, das nicht zum Verbrennen bestimmte oder nicht wertlose Gegenstände vernichtet.) gesehen werden.
Die Kontrollierung durch Leute ohne Atemschutz halte ich als nicht für gegeben, die Eigengefährdung ist erheblich.
Dass man damit nebenbei auch noch jede Menge andere Personen gefährden kann ist offensichtlich. (Verrauchung Wohnung, Treppenraum, ggf. über die Lüftung des Bades (so vorhanden) auch andere Wohnungen.
Usw.
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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