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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteil zum Thema Überholen von Rettungswagen | 23 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 693792 | ||
Datum | 23.08.2011 18:46 MSG-Nr: [ 693792 ] | 8560 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Middeke Als unser TLF 16/24 mit SoSi (BJ.81? heute Reserve) Berg auf von einem 50er Moped überholt wurde dachte ich an den Wechsel zum THW. Falls es dich tröstet: Ich bin im THW und fahre mit dem mir zugeteilten Dienstfahrzeug durchaus öfter auf der BAB Geschwindigkeiten unter 30km/h. Diese Geschwindigkeiten ergeben sich halt, wenn man mit einem schweren Gliederzug unterwegs ist, aber weniger PS hat als der private Golf. Ich fände es auch nicht verkehrt, die Bedingung für das Recht zum Befahren der BAB nicht mehr an eine irgendwo aktenkundlich hinterlegte theoretisch mögliche Geschwindigkeit zu koppeln, sondern an die Fähigkeit, diese Geschwindigkeit auch an Steigungen zu halten. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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