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Thema | Übungs- und Einsatzdienst trotz Depressionen | 57 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen | 694366 | ||
Datum | 29.08.2011 19:27 MSG-Nr: [ 694366 ] | 12518 x gelesen | ||
wir nähern uns an... Weil eins ist klar, wenn eine Arbeitsunfähigkeit (AU) vorliegt, dann ist der Kamerad nicht mehr Diensttauglich für das Zeitfenster der AU, liegt ja dann schon am fehlenden Versicherungsschutz. Sollte keine AU vorliegen ist er Diensttauglich... Sonst müsste es eben eine klare Definition geben, wann wer Diensttauglich ist, da es diese nicht gibt gilt als Diensttauglich, steht ja auch in der FwDv so drinne, wer sich körperlich und geistig hierzu in der Lage sieht und natürlich dann auch nicht AU geschrieben ist... | ||||
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