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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPflicht zur Fremdbergung20 Beiträge
AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen694819
Datum02.09.2011 09:37      MSG-Nr: [ 694819 ]4533 x gelesen

Moin!

Geschrieben von Thomas MiddekeDavon ausgehend das sein Freund sowohl zeitlich als auch materiell dazu in der Lage ist die Bergung durchzuführen (Umweltschutz, klar), darf die Polizei eine Eigenbergung verbieten ?


Wenn er wirklich dazu in der Lage ist und keine Gefahr vom KFZ ausgeht m.E. als Polizei nein, wenn der "Eigentümer" des Grundstücks (heißt das bei einem Fluß auch Baulastträger?) das so fordert dürfte es anders aussehen. Spätestens mit dem Kostenbescheid der FW würde ich beim Anwalt zum Beratungsgespräch sitzen, so der finanzielle Schaden nicht geringwertiger ist als meine Zeit.

Habe allerdings auch schon mal das "ganz große Besteck" (FF mit ELW, RW, LF, TLF, sowie RK mit NEF, RTW) vom gemeldeten VKU Pklemm eines angemeldeten Forumslesers wieder nach Hause geschickt, als er mit Pickup, Hänger und Minibagger die A4 etwas unfreiwillig 600m vor der offiziellen Ausfahrt 1m hangabwärts verlassen hat. Er war gesund und munter ausgestiegen, der Unfall wurde vermutlich durch einen in Gegenrichtung vorbeifahrenden! roten MTW einer kommunalen Hilfsorganisation gemeldet (haben das aber nicht weiterverfolgt). Die Bilder sind leider nicht mehr auf der Homepage der FF HOT online. Mit der Feuerwehr lief das problemlos (Danke an die Hohenstein-Ernstthaler!), die Notärztin hat sich gesträubt bis zum Letzten ist aber dann doch rumzickend abgezogen, als ich den Sanis gesagt hab, die möchten bitte die NA mal auf Schock behandeln, und einen erfahren Rallyefahrer, der mal eben kurz in der Botanik ist, in Ruhe lassen. Und die Autobahnpolizei hat sich "ihre" 35 Euronen dadurch verdient, das sie den rechten Fahrstreifen solange gesichert hat bis wir den Pickup frei und den Minibagger nebst Hänger soweit angeschlagen hatten, das wir ihm mit den Geländewagen wieder auf die Räder ziehen konnten. Es waren keine Teile auf der Fahrbahn, der Ausleger des Baggers lag 25 cm von der weisen Linie :-).
Ich geh mal davon aus das da etwas Ermessensspielraum gegeben ist.
"Wie man in den Wald hineinruft, ..." ist da wohl das Sprichwort der Wahl

Soweit ich mich erinner waren die 35 für die Autobahnpol. die einzigen offiziellen Kosten. Robin?
Es geht also.

Gruß Jan


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