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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Jugendliche unter 16 bei Einsätzen | 95 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8D., Edenstetten / Bayern | 695491 | ||
Datum | 08.09.2011 09:47 MSG-Nr: [ 695491 ] | 24213 x gelesen | ||
Geschrieben von Millicent Muldoon Ich weiß dass im Bayrischen Feuerwehrgesetz genau geregelt ist Aus diesem Grund ist die Antwort auf deine Frage eigentlich ganz einfach: Er hat an der Einsatzstelle nichts verloren und wird, wenn er auf eigene Faust dort erscheint, wie jeder andere Unbeteiligte behandelt. Stillschweigendes Dulden kann natürlich zu Problemen führen, wenn etwas passiert. Gruß Harald | ||||
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