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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Jugendliche unter 16 bei Einsätzen | 95 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 696218 | ||
Datum | 15.09.2011 15:09 MSG-Nr: [ 696218 ] | 21191 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten Hermes Wir als Feuerwehr müssen uns an Gesetze und Verordnungen halten (auch wenn manche Feuerwehren der Meinung sind, sie stehen über diesen Dingen). Und je nach Bundesland ist ein Einsatzdienst ab 16 oder auch erst ab 18 (in Ba-Wü, IMO die beste Lösung) zugelassen, früher nicht. Also kann ich als Kommandant, Einsatzleiter, Jugendwart, ... keinen früheren Einsatz zulassen. Bin ich bei dir. Ganz klar. Wir halten uns an die geltenden Richtlinien bzw. verschärfen diese ja teilweise sogar noch (z.B. Einsatz erst ab 18, obwohl ab 17 möglich wäre etc. pp.). War von meiner Seite aus blöd formuliert und eigentlich allgemein gemeint und nicht auf die Fw bezogen. Wenn ich überlege, was hier manche konstruieren, dann frage ich mich schon, was so "abgeht". Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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