Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Ausbildungsstand Fahrzeugbesatzung eines Drehleiterfahrzeuges | 13 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 696650 |
Datum | 20.09.2011 19:31 MSG-Nr: [ 696650 ] | 9382 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hallo,
Geschrieben von Jochen KantaWas haltet ihr von der Anforderung das der Fahrzeugführer einer DL(A)K über die Qualifikationen Gruppenführer, Maschinist DL, zusätzlich zur Ausbildung Truppmann, Sprechfunk, Atemschutzgeräteträger und Truppführer haben soll?
Ich finde, das muss man von der taktischen Einbindung abhängig machen.
Wenn die DL einem anderen GF unterstellt wird, reicht für den DL-Führer die Laubahnausbildung Trupführer. Dann muss aber der andere GF auch für den Einsatz der DL ausgebildet sein!
Wird die DL direkt dem ZF unterstellt oder rückt sie gar alleine aus, muss der DL-Führer die GF-Qualifikation haben (das ergibt sich wie schon geschrieben zwangsläufig aus FwDV/UVV).
Daraus folgt, dass ich mit dem GF auf jeden Fall flexibler bin, also sollte ich eine solche Besetzung auch beim Ausrücken im Zugverband anstreben.
Die Ausbildung zum DL-Maschinisten halte ich auch für sehr wichtig. Wer das nicht versteht, möge sich einfach mal als DL-Maschinist von einem Kameraden ohne diese Qualifikation führen lassen ;-)
Gruß,
Henning
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