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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Neus StLF von Rosenbauer | 117 Beiträge | ||
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 696795 | ||
Datum | 21.09.2011 19:24 MSG-Nr: [ 696795 ] | 97236 x gelesen | ||
Nabend! Geschrieben von Steffen Wenz Daß ein TSF mit "Wasseranhänger" nicht geländefähig ist, ist unstrittig. Die Frage ist was für ein Fahrgestell dein TSF hat, und was für einen Anhänger! IdR ist dieses 5,5-to-ZGg/2,0-to-Nutzlast-Fzg mit diesem 1,7-to.-HN an alle für Radfahrzeuge erreichbaren Stellen gefahren :-) Btw. Auf der "Lafette" der FKÜ gab es auch "Trinkwasseranhänger" mit 900l Nutzinhalt --> siehe hier Gruß Jan ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | ||||
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