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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lehrgangsbescheinigungen Namenänderung | 16 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 696832 | ||
Datum | 21.09.2011 21:37 MSG-Nr: [ 696832 ] | 5160 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Vornamenänderungen sind ziemlich selten. An sich ist die Stelle, die die alten Urkunden erstellt hat erst einmal der Ansprechpartner. Schließlich hat sie alle Unterlagen, die belegen, dass die notwendigen Leistungen erbracht wurden. Wenn das nicht hilft, hilft vielleicht eine notarielle Beglaubuigung, dass die Urkunde trotz anderem Vornamen zu der Person gehört und daher weiterhin ihre Gültigkeit behält. | ||||
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