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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lehrgangsbescheinigungen Namenänderung | 16 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Freigericht / Hessen | 696853 | ||
Datum | 22.09.2011 00:32 MSG-Nr: [ 696853 ] | 4724 x gelesen | ||
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Hallo, soweit mir bekannt ist besteht die Möglichkeit, sich bei der jeweils mit der Namensänderung befassten Meldebehörde ersatzweise amtliche Bestätigungen über Lehrgänge und andere nachweispflichtige Sachverhalte ausstellen zu lassen. Damit soll eine unnötige bzw. unerwünschte Beiteiligung Dritter vermieden werden. Frag doch mal bei der Meldebehörde nach. MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder. Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me | ||||
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