Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Lehrgangsbescheinigungen Namenänderung | 16 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 696861 |
Datum | 22.09.2011 08:26 MSG-Nr: [ 696861 ] | 4627 x gelesen |
Infos: | 21.09.11 § 5 Offenbarungsverbot
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Das wäre ein Weg. An der Frage des neuen Wehrführers "Warum nicht die Originalbescheinigungen?" führt der aber im Zweifel auch nicht vorbei. Ich habe auch die Vermutung, dass es bei dem persönlichen und häufigen Umgang miteinander in einer Freiw. Feuerwehr ohnehin nicht lange dauern wird, bis die - nach wie vor nicht alltägliche, aber auch nicht mehr sooo ungewöhnliche - Sachlage bekannt ist. Ich rate zumindest dazu, davon auszugehen, weil das ein Klassiker aus "Das kann jedem egal sein und geht keinen was an, es IST aber vielen nicht egal, weil es "spannend" " ist.
Gruß
A.
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