Moin,
Geschrieben von Johannes KrauseWenn das nicht hilft, hilft vielleicht eine notarielle Beglaubuigung, dass die Urkunde trotz anderem Vornamen zu der Person gehört und daher weiterhin ihre Gültigkeit behält.
das genau funktioniert ja nicht, denn i.d.R. gibt es ja einen triftigen Grund für eine Vornamensänderung. Dieser soll/darf nicht offengelegt werden, und beispielsweise bei einer Gesdchlechtsumwandlung würde das ja automatisch passieren, wenn man den alten und den neuen Namen gleichzeitig "vorzeigt". Dafür gibt es extra ein Gesetz, das "Transsexuellengesetz" kurz TSG.
Will man das verhindern, braucht man neue Urkunden. Allerdings hat man dann i.d.R. das Problem, dass man alle Urkunden mit altem Lehrgangs- oder Beförderungsdatum, aber neuem Ausstellungsdatum hat. Zudem wird in solchen Fällen meist ein grund für die Neuausstellung benötigt, der dann zumindest "Namensänderung" heißt. Nachforschugen zum Grund der Namensänderungen sind aber wiederum gem. TSG nicht statthaft.
Im Grunde genommen ist das aber auch nichts anderes als der Versuch, neue Urkunden zu erhalten, wenn einem die Bude abgebrannt ist o.ä. Man hat nur den Vorteil, dass die meisten Gesetze und Verordnungen die sich im öffentlichen Recht mit dem Thema Zeugnisse befassen Neuausstellung und Ersatzzeugnisse bereits geregelt haben. Sollte das nicht der Fall sein muss man sich wohl oder übel an die Aufsichtsbehörde wenden, un dort um Regelung ersuchen.
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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