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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gebühren für BMA-Einsätze nach tatsächlichem Aufwand | 15 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 697774 | ||
Datum | 02.10.2011 22:48 MSG-Nr: [ 697774 ] | 3969 x gelesen | ||
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Geschrieben von Klaus Düdder Fehleinsatz zu bezahlen hat für eine Institution, welche ohnehin schon durch seine Steuergelder finanziert wird? Der Stadtrat hat ein legitimes Interesse daran, den Verursacher eines Fehlalarms an den Vorhaltekosten für die Feuerwehr zu beteiligen und damit die Kosten für die Stadt zu reduzieren. Das ist die gleiche Argumentation wie bei einem Brandstifter oder den anderen kostenpflichtigen Einsätzen. Gruß, Stefan Gruß, Stefan | ||||
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