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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Berechnungsgrundlage Bedarf an Löschpulver | 15 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 698550 | ||
Datum | 12.10.2011 09:02 MSG-Nr: [ 698550 ] | 4330 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Gerrit Lamade Die Einlagerung eines neuen Gefahrstoffes mit zusätzlicher Gefährdung erfordert eine komplette überarbeitung des Brandschutzplanes Das ist mir neu. Woraus sollte dies resultieren? Geschrieben von Gerrit Lamade Die Bevorratung des Löschmittels alleine bei der WF ist nicht zulässig Auch das ist mir neu. Der "Grundschutz" im Lagerbereich ist ja über die BGR 133 abgedeckt. Wir möchten nur als Ergänzung bei größeren Ereignissen eine zentrale und ggf an anderer Stelle ebenfalls einsätzbare Variante prüfen. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | ||||
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