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Feuerwehr
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RubrikEinsatz zurück
ThemaBahnsteige ausleuchten63 Beiträge
AutorStef8an 8B., Lincoln / Nebraska (USA)699558
Datum20.10.2011 21:35      MSG-Nr: [ 699558 ]12891 x gelesen

Geschrieben von Ulrich Cimolinowenns
- dem Aufgabengebiet
- der Amtshilfethematik
- oder Weisungsthemen (innerhalb der "Behörde" Stadt)
entspricht, je nach Thema mehr oder weniger bedingt ja...


Da sind also einige "wenns" im Spiel, die das wohl nicht zum Regelfall machen.

Geschrieben von Ulrich Cimolino
So direkt nirgends... aber indirekt durchaus in den entsprechenden Gebührenordnungen...


Und in den Gebuehrenordnungen steht drin, dass man die Feuerwehr jederzeit fuer die dort genannte Dienstleistung "buchen" kann, wie man es bei einem Unternehmer macht?

Geschrieben von Ulrich Cimolino

Nein ist - mit Verlaub - kein Blödsinn, sondern die logische Konsequenz dessen, dass - wenn man was anfängt, das auch sinnvoll und richtig zu Ende bringen muss!


WENN man etwas anfaengt...

Ich sehe allerdings einen Unterschied zwischen dem Notfall, wo jetzt sofort durch die Taetigkeit der FW eine Gefahr abgewendet werden muss und der Dienstleistung, die ein Unternehmen anbietet. Siehe Oelspurproblematik.

Geschrieben von Ulrich CimolinoNein ist - mit Verlaub - kein Blödsinn, sondern die logische Konsequenz dessen, dass - wenn man was anfängt, das auch sinnvoll und richtig zu Ende bringen muss!


Wenn die Dienstleistung aber gar nicht die Aufgabe der Feuerwehr ist? (sowohl im Gesetz als auch in der Praxis?) Wir sind eben nicht der Ausleuchtungsdienstleister, den man fuer den Weltjugendtag buchen kann. Wir machen das bei unseren Einsaetzen und ggfs. in Amtshilfe oder einer entsprechenden Notsituation.

Wenn sich eine Feuerwehr bewusst und aktiv gewerbliche Auftraege sucht und sich damit zum Dienstleister macht, dann darf ich das kritisch sehen. Die Problematik, die dadurch entsteht, brauche ich dir ja nicht zu erklaeren.

Geschrieben von Ulrich CimolinoEs gibt merkwürdigerweise Gegenden (v.a. im Süden Deutschlands) die sehen das gerade mit dem Rettungsdienst irgendwie ganz anders...

Was meinst Du? Gerade im Sueden ist die Feuerwehr im RD doch eher eine Ausnahme.

Geschrieben von Ulrich Cimolinound zur THL: Die Feuerwehr brüstet sich doch regelmäßig damit, in der Fläche mit zig Truppen für alle nötigen Aufgaben zur Verfügung zu stehen.

Ja, sag ich doch. Wer soll das denn im Moment machen, wenn nicht die Feuerwehr?

Geschrieben von Ulrich CimolinoDas Ausleuchten eines Bahnsteigs zur Betriebssicherheit aufgrund akuten (!) Stromausfalls in der Beleuchtung) erscheint mir da deutlich sinnvoller, als die planbare (!) Verkehrsabsicherung für diverse Dorffeste!

Sicher. Hab ich nie irgendwo bestritten. Ich kann mir auch durchaus Rechtfertigungen fuer dieses Ausleuchten vorstellen. ABER (Und darum ging es mir) es darf die Frage gestellt werden, OB wir Zustaendig sind, OB wir ueberhaupt dazu in der Lage sind, OB nicht ein gewerblicher Anbieter das auch (oder vielleicht besser) kann.

Geschrieben von Ulrich CimolinoDu weißt
- wie das THW verteilt ist?
- wie die in Fachgruppen aufgeteilt sind?
- wie lang das dauert, bis die ggf. vor Ort sind?
- dass die m.W. entsprechende Vereinbarungen mit der Bahn haben, hier ggf. trotzdem (bewußt?) anders gehandelt wurde?


Natuerlich weiss ich das. Daher habe ich auch was von Dauer und Groessenordnung geschrieben.

Ich habe uebrigens kein Problem damit, dass man im Notfall kurzfristig und -zeitig einen Bahnhof ausleuchtet, wenn das noetig ist.

Ich habe aber ein Problem damit, wenn die Feuerwehr zum Dienstleistungsunternehmen gemacht werden soll und wenn das Infragestellen von Zustaendigkeiten pauschal als "ist ja nicht genug Selbstdarstellung enthalten" plattgehauen wird.

Das aergert mich sehr, denn ich habe mit meiner Zeit besseres anzufangen, als fuer umsonst anderen Unternehmen Konkurrenz zu machen.


--

MfG

Stefan

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