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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaDefinition zum Thema 'Fehlalarm' einer Brandmeldeanlage5 Beiträge
AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg699610
Datum21.10.2011 08:03      MSG-Nr: [ 699610 ]2671 x gelesen

Guten Morgen,

ich kenn es so:

Fehlalarm: Anlage löst ohne ersichtlichen, erkennbaren Grund aus (technischer Defekt oder sonst was)
Blinder Alarm: Anlage löst physikalisch korrekt aus (Staub, Kochdunst), aber es liegt kein Schadenfeuer vor
Täuschungsalarm: das gleiche wie Blinder Alarm, die Anlage hat sich täuschen lassen
Böswilliger Alarm: so wie Du geschrieben hast.

Aber ich weiß auch, dass es keine genaue und insbesondere keine einheitliche Definition gibt. Das sieht jeder immer etwas anders.

Thomas



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 21.10.2011 05:45 Marc7o D7., Neuwied
 21.10.2011 07:34 Matt7hia7s O7., Waldems
 21.10.2011 08:03 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 22.10.2011 09:54 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
 21.10.2011 08:38 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein

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