Rubrik | Sonstiges |
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Thema | Dienstgrade und Beförderungen in Sachsen | 5 Beiträge |
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 700353 |
Datum | 27.10.2011 14:02 MSG-Nr: [ 700353 ] | 3088 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Michael SchreiterDienstgrad erhält der ihm laut SächsFwVO zusteht
Die erste Frage wäre ob jemandem ein Dienstgrad überhaupt zusteht. Soweit ich weiß steht in den entsprechenden Verordnungen immer so etwas wie "nach Absolvieren des xy-Lehrgangs kann dem FA der Dienstgrad xyz verliehen werden". Rechtsanspruch auf einen Dienstgrad besteht also nicht, da "kann" immer eine Ermessensentscheidung bedeutet.
Dass man Dienstgrade trotzdem verleihen sollte um die Motivation zu fördern ist natürlich unbestritten.
mit kameradschaftlichen Grüßen
Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!
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