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RubrikSonstiges zurück
ThemaDienstgrade und Beförderungen in Sachsen5 Beiträge
AutorDenn8is 8E., Menden / NW700353
Datum27.10.2011 14:02      MSG-Nr: [ 700353 ]3088 x gelesen

Geschrieben von Michael SchreiterDienstgrad erhält der ihm laut SächsFwVO zusteht

Die erste Frage wäre ob jemandem ein Dienstgrad überhaupt zusteht. Soweit ich weiß steht in den entsprechenden Verordnungen immer so etwas wie "nach Absolvieren des xy-Lehrgangs kann dem FA der Dienstgrad xyz verliehen werden". Rechtsanspruch auf einen Dienstgrad besteht also nicht, da "kann" immer eine Ermessensentscheidung bedeutet.
Dass man Dienstgrade trotzdem verleihen sollte um die Motivation zu fördern ist natürlich unbestritten.


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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 27.10.2011 13:30 Mich7ael7 S.7, mildenau
 27.10.2011 14:02 Denn7is 7E., Menden
 27.10.2011 14:21 Mich7ael7 S.7, mildenau
 27.10.2011 15:18 ., Oranienburg
 28.10.2011 10:38 Rico7 H.7, Hirschberg

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