Geschrieben von Markus P.1. Die rechtlichen Vorschrifen: Zulassung als Kennleuchte, SoSi nur mit Blau ect. sind bekannt und werden eingehalten.
da gibts noch ein paar mehr, z.B. wo man die anbauen darf - und wo nicht, bzw. wofür man eine eigene Ausnahmegenehmigung je Fzg braucht. (Wenns um einen reinen Austausch geht, der an der gleichen Stelle erfolgt, gehe ich mal davon aus, dass die alte o.k. und abgenommen war.)
Geschrieben von Markus P.2. Die Kennleuchten werden von "Jemanden" bezahlt (keine nähre Erläuterung!).
Neu/gebraucht?
Mit Garantie oder ohne?
Die Gemeinde (bzw. die Technikabt. des "Feuerwehramtes" als Eigentümer des Fahrzeugs (bzw. der Betrieb bei einer WF) ist mit der Veränderung und der Spende (?) einverstanden?
Geschrieben von Markus P.3. Keine Diskusionen zu Punkt 1+2 !
Mist, schon wieder verbotenerweise Kommentare geschrieben... ;-)
Geschrieben von Markus P.Kann man die alten RKL einfach gegen neue DBKL tauschen oder kommt es dann,
zu einem "Fehler" in der Kennleuchtenfunktionsüberwachung? -> Fehler im Klangfolgesteuergerät -> Fehler im SoSi?
da gibts so viele mögliche Antworten zu, wie mögliche Einbau- und Gerätevarianten...
Da es sich bei Drehspiegelleuchten um ältere Technik handelt, gehe ich mal davon aus, dass keine modernere Schaltung verbaut ist und CANBUS etc. ein Fremdwort fürs Auto ist.
Dann sollte ein Austausch normalerweise einfach durch Tausch möglich sein. Wenn aber da "schon" lustige Dinge wie Bildschirmsteuerung über eines der vielen Touchpaneele oder Schaltung über FuG-Bedienfeld oder oder oder handelt, dann kann das viel komplizierter werden...
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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