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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Wiederverschließen einer Wohung nach Türöffnung durch Feuerwehr | 27 Beiträge | ||
Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 701601 | ||
Datum | 08.11.2011 15:02 MSG-Nr: [ 701601 ] | 9429 x gelesen | ||
Hallo Daniel Hat nicht unbedingt immer mit auf den Tisch ziehen zu tun, in vielen Fällen hat die Polizei Probleme zu Bestimmten Uhrzeiten eine geeignete Sicherung von Objekten durchführen. Oh Ton eines Revierleiters , wenn ich nach 23 Uhr bei einen Schreiner Anrufe dann drückt er mich weg wenn er die Nummer der Polizei im Telefondisplay sieht. Und gerade dann greift die Polizei gerne auf die Amtshilfe bei uns zurück, da die meisten Ortsverbände einiges an Material eh schon vorhalten für Ausbildung und Einsatz. Bei uns im Kreis steht die Feuerwehr für solche Aufgaben nicht zur Verfügung . Ist jetzt aber eine Schaufensterscheibe zu Bruch gegangen oder nach einen Einbruch eine Türe zu sichern muss die Polizei gewährleisten das irgendwie vernünftig zugemacht wird. gerade dann wenn die Eigentümer nicht sofort zur Verfügung stehen. Kommt so etwas öfters vor versuche ich eine Örtliche Gefahrenabwehr ( ÖGA ) Eigentumssicherung ins Leben zu Rufen. hat dann Abrechnungsmäßig einen Vorteil . Keine ÖGA Eigentumssicherung wird während der normalen Tages und Geschäftszeiten tätig, da gibt es dann wirklich Handwerksbetriebe die das können Bei Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung Gunnar | ||||
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