Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Getrennte Ausschreibung von Fahrgestell/Aufbau in Losen, Problem | 63 Beiträge |
Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 701690 |
Datum | 08.11.2011 23:54 MSG-Nr: [ 701690 ] | 10909 x gelesen |
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Geschrieben von Derick K.könnte diese Problem nicht mit einer beschränkten Aussschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 3 VOL/A in Verbindung mit Abs.4 geregelt werden?
Aufgrund des Auftragswertes dürfte der 2. Abschnitt der VOL/A anwendbar sein, also § 3 EG Abs. 2 VOL/A. Das Pendant zu Deinem Vorschlag wäre das nichtoffene Verfahren bei dem auch ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet ist. Wenn im offenen Verfahren keiner auf die Leistungsbeschreibung ein Fahrgestell anbietet, wird das im nichtoffenen Verfahren auch nicht passieren, da in der Leistungsbeschreibung irgendwas drinsteckt, was den Fahrgestellherstellern nicht schmeckt.
Was das ist, lässt sich eigentlich nur durch eine intensive Marketerkundung vor einer Neuausschreibung ermitteln oder im Rahmen eines sog. Verhandlungsverfahrens, bei dem man mit den Bietern in bestimmten Umfang auch über die Leistungsbeschreibung reden und diese ggf. anpassen darf.
Ansonsten könnte man noch bei einer Ausschreibung sog. Nebenangebote zulassen, dass heißt dem Bieter erlauben von den Vorgaben bewußt abzuweichen. Dann haben die Bieter die Möglichkeit an denen Stellen der Leistungsbeschreibung, die bisher zur Nichtteilnahme führten, von den Vorgaben abzuweichen und doch ein Angebot abzugeben. Bei Nebenangeboten wird allerdings gefordert, dass man als Auftraggeber Mindestanforderungen an die Nebenangebote definiert, von denen nicht abgewichen werden darf. Wenn man aber nicht weiß, an welcher Stelle eine Abweichung für die Bieter interessant ist, kann man auch keine schlauen Mindestbedingungen aufstellen.
Gruß
Sven
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