Rubrik | Feuerwehrtechnik |
zurück
|
Thema | Getrennte Ausschreibung von Fahrgestell/Aufbau in Losen, Problem | 63 Beiträge |
Autor | Eike8 M.8, Hamburg / Hamburg | 701934 |
Datum | 10.11.2011 19:04 MSG-Nr: [ 701934 ] | 10117 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Hallo,
Träger der Feuerwehr ist nach §2 BSG SH die Gemeinde.
"Die Gemeinden haben als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehr zu unterhalten [...]"
Also ist die Gemeinde für die Beschaffung zuständig.
Allerdings ist da nicht viel mit jeder was er will, da keine Gemeinde in der Lage wäre eine Beschaffung auch nur alle 30 Jahre selbst zu tragen, von Landesseite aber nur solche förderfähig sind, wie sie aus der Feuerwehrbedarfsplanung hervorgehen.
Zum Thema Amtswehr, ob und wie genau das Rechtlich überhaupt existiert bin ich tatsächlich überfragt, bin bis jetzt in Harislee ja nur bis G2 gekommen, da ist der Zug noch von untergeordnetem Interesse.^^
Die Fahrzeuge innerhalb eines Zuges entsprechen eben dennen die nach AAO als erstes zur "nachbarschaftlichen Hilfe" kommen. Schlägt sich auch in den Funkrufnamen nieder (ZUG/FAHRZEUGTYP/NUMMERIERUNG). Es gibt ne jährliche Übung auf Amtsebene und ein Grünkohlessen. (Muss bald wieder so weit sein^^)
Gruß
Eike
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|