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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAtemschutz um jeden Preis?65 Beiträge
AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o)702164
Datum12.11.2011 08:07      MSG-Nr: [ 702164 ]15200 x gelesen

Einen sonnigen guten Morgen, Forum. :o)

Geschrieben von = anonym = a.Zunächst möchte Ich mich entschuldigen, dass Ich meinen Namen und den Namen meiner Wehr in diesem Beitrag nicht erwähne. Mal schauen, ob wir das entschuldigen können. :oP

Geschrieben von = anonym = a.hatte laut Augenzeugenberichten eines anderen am Lehrgang beteiligten Kameraden Aha. Hörensagen also. Schauen wir mal weiter.

Geschrieben von = anonym = a.Davon abgesehen, dass die Ausrüstung einer normalen deutschen Feuerwehr garnicht für diese Größenverhältnisse vorgesehen sind (Größe der Maske und der Schutzausrüstung) mir erscheint es allein aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, diese Kameradin als fähig für das Tragen von schwerem Atemschutz zu bezeichnen, immerhin wiegt die Ausrüstung (gehen wir von auch nur 25kg für PA, Brandschutzkleidung, Stiefel, Helm und Gurt mit Beil aus) rund 50% ihres eigenen Körpergewichts. Man stelle sich vor, sie müsste eine Personenrettung auch noch durchführen oder zu zweit eine Steckleiter in Stellung bringen.
Dazu ist m. M. nach festzustellen, daß die Körpergröße der FW-Frau geschätzt ist ( geschrieben von = anonym = a.etwa 145cm groß und um die 45kg schwer, ) und deshalb Abstriche zu machen sind. Sie kann auch 1,55 Meter sein. Oder so. Auch das Gewicht zu schätzen ist so eine Sache... aber meine Bedenken gelten immer noch der Beschreibung durch Dritte. Verzeiht, aber die Erfahrung zeigt, daß man zunächst erstmal nicht alles für bare Münze nehmen sollte.

Geschrieben von = anonym = a.Mir liegt vor allem die Sicherheit meiner Kollegen der BF und Kameraden der FF am Herzen. Bietet ein Sicherheitstrupp mit 2 Einsatzkräften doch schon nur das Minimum an Sicherheit, wie soll dann eine solche Einsatzkraft adäquat Hilfe leisten können?Wenn die Bedingungen der G26.3 sowie des Atemschutzlehrganges, auf die der Teilnehmer keinen Einfluß hat, erfüllt sind, steht ihr das Recht zu, auch diese Position wahrnehmen zu dürfen.

Die gleiche Frage stellte sich mir übriges schon vor Jahren / Jahrzehnten, weil auch Männer können Körpergewichte zwischen 45 und mehr als 100 kg haben - und bei manchem Männla stellte ich mir schon die Frage, wie der unter PA mit voller Montur auch noch einen echten Erwachsenen rausschleppen sollte. Das an dem Begriff Frau festmachen zu wollen ist unfair. Aber weiter.

Geschrieben von = anonym = a.Gibt es keine Richtlinien, wie groß ein AGT mindestens sein muss?Es gibt die von sooo vielen doch so hoch eingeschätzte G 26, Gruppe 3. Der untersuchende Mediziner hat sich hiernach zu richten. Eine Größe steht dort nicht drin, soweit ich weiß, dort drin stehen Untersuchungskriterien, die im Bezug zur Körpergröße und zum Körpergewicht gesehen werden. Werden die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze erfüllt, ist der zu Untersuchende tauglich. Punkt. So ist es gewollt, so wird es praktiziert, und solche Ergebnisse entscheiden sogar schnell darüber, ob Du Deinen Arbeitsplatz behältst oder nicht. Traurig, aber wahr.

Geschrieben von = anonym = a.Wie kann es sein, dass top durchtrainierte Berufsfeuerwehrkräfte aufgrund des zu hohen BMI nicht mehr atemschutztauglich sind, obwohl er einfach etwas mehr Muskelmasse aufweist und dann eine auf den ersten Blick eindeutig für diesen Aufgabenbereich nicht geeignete Kameradin ohne Probleme zum AGT ausgebildet wird? Das Erstere ist Polemik und wird hier nicht bewiesen (zudem greift ggf. erbrachte Leistung nach G26.3), das Zweite ist nicht von Dir / uns zu beurteilen, siehe oben "Vergleich Männer / Frauen" sowie "Leistung nach BG" und "Ausbildungsstand".

Es ist ferner zu bedenken, daß möglicherweise die Aufgabe der jungen Frau später niemals im Stellen des Sicherungstrupps bestehen wird. Es gibt andere Aufgaben, für die man weitere Lehrgänge braucht. Der AGT kann tatsächlich für andere Führungslehrgänge Pflicht sein, die nicht unbedingt im heldenhaften "Retten, Löschen, Bergen, Schützen" stehen; zudem kann es auch sein, daß sie mitmachen muß, damit sie weiß, worüber sie spricht, später, wenn sie andere Aufgaben wahrnimmt.

All das ist niemandem bekannt, und besonders der / die Betroffene(n) sind weder berechtigt noch verpflichtet, hier eine Stellungnahme abgeben zu müssen.

Sollten aber alle Deine Argumente, die auf mich den Eindruck machen "von hinten durch die Brust ins Auge, weil der Schwager meiner Arbeitskollegin ihr Cousin hat meiner Tante erzählt usw). stimmen, so wäre hier höchstens derjenige in der Pflicht, dem per Gesetz die Verantwortung über AGT auferlegt worden ist: Dem Leiter der Feuerwehr, also in letzter Konsequenz der Leiter der BF (oder bei einer WF dessen Leiter). Derjenige wird es passend delegiert haben. Alle Subalternen können jedoch ihre Hände in Unschuld waschen, weil:

Sie hat die heilige Kuh G26.3 bestanden (wobei mir durchaus bekannt ist, welche Qualitätsunterschiede bei Ärzten herrschen können. Dennoch gibt es keine Größenangabe, soweit mir die BG-Vorschriften bekannt sind).
Bestehen berechtigte Zweifel an der Tauglichkeit und Dein Kumpel ist tatsächlich in der Lage, das beurteilen und beweisen zu können, setzt euch (der Kumpel und Du) hin, formuliert eure Bedenken, schickt dies an den Verantwortlichen (Leiter der BF oder Leiter der WF) und wartet ab, was passiert.

Ich wünsche ein schönes Wochenende. :o)


Liebe Grüße

Klaus

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