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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Beförderungsrichtlinie BF HH | 14 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 702199 | ||
Datum | 12.11.2011 10:45 MSG-Nr: [ 702199 ] | 3964 x gelesen | ||
Geschrieben von Alex M. Es wurde außerhalb eines rechtlichen Rahmens befördert. Denn das Beamtenrecht sieht ja vor, dass man nach Leistung, Eignung und Befähigung befördert wird und nicht nur weil man "lange" genug dabei ist. naja... Es gibt ja nun auch in HH ein Beurteilungssystem, das auch Einfluss auf das Verlaufsmodell hat(te?). Und Dienstzeit im Amt (=Erfahrung) lässt sich - im Gegensatz zum Lebensalter - durchaus als EIN Kriterium in die Eignung integrieren, wenn man will. Wird es zu stark betont, wird das Modell wackelig, das stimmt allerdings. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. | ||||
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