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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | '894 Euro, weil der Rauchmelder piepte' | 66 Beiträge | ||
Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 702235 | ||
Datum | 12.11.2011 20:50 MSG-Nr: [ 702235 ] | 33582 x gelesen | ||
N'Abend zusammen, gerade gefunden: s:hz-Artikel "840 Euro, weil der Rauchmelder piepte" Seit Anfang diesen Jahres ist das Vorhandensein von Rauchmeldern ja gesetzlich auch in Alt-/Bestandsbauten in Schleswig-Holstein vorgeschrieben. Über den Sinn von Rauchmeldern besteht hier im Forum ja vermutlich kein Zweifel. Die Kehrseite sind dann die wie im oben verlinkten Artikel vorkommenden Fehlalarme... Wie soll man damit nun umgehen? Auf der einen Seite verständlich, dass die Kommunen (gerade die größeren Kommunen, die regelmäßig zu solchen Fehlalarmen rausfahren) die Fehlerquote durch Gebühren eindämmen wollen - regelmäßige Überprüfung der Batterien und Reinigen des Gehäuses von innen werden ja leider oftmals vernachlässigt. Die Kehrseite: Anders als bei automatischen Brandmeldeanlagen muss man davon ausgehen, dass der Nachbar aus Angst vor eventuell entstehenden Kosten nicht oder zu spät den Notruf wählt - bis es dann irgendwann mal kein Fehlalarm war. Viele Grüße Kay Sätze, wie "Wenn es nach mir ginge, bräuchten wir diesen Rauchmelder gar nicht. Jetzt werden wir dafür bestraft, dass unser Vermieter ihn vorschriftsmäßig angebracht hat." machen da schon nachdenklich... | ||||
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