Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | '894 Euro, weil der Rauchmelder piepte' | 66 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 702277 |
Datum | 13.11.2011 12:50 MSG-Nr: [ 702277 ] | 26214 x gelesen |
in my not so humble opinion - Meiner unbescheidenen Meinung nach
If I remember correctly - Wenn ich mich recht erinnere ...
Mahlzeit,
Geschrieben von Uwe S.es gibt Züge, die tragen zwar die Bezeichnung "Zug", bestehen haber aus zwei Einsatzfahrzeugen und insgesamt neun Leuten.
Damit kann man so ziemlich genau ein Rohr im Innenangriff einsetzen und noch die Wasserversorgung aufbauen. Wenn man aufgrund der Einsatzmeldung davon ausgehen darf, dass vor Ort nicht mehr notwendig ist: warum nicht.
Wenn aufgrund der Meldung zu befürchten ist, dass vielleicht parallel noch eine Menschenrettung oder der Einsatz des Hubrettungsfahrzeuges erforderlich ist, wird sicherlich mit einem größeren Kräfteansatz gearbeitet.
Geschrieben von Uwe S.oder gibt es vielleicht doch einen Spielraum, den man diskutieren kann?
Ich sag es mal ganz vorsichtig so:
Der im Zeitungsartikel genannte Kräfteansatz kann IMNSHO nicht als "zu viel" bezeichnet werden. Das schließt aber nicht aus, dass der von dir genannte Kräfteansatz vielleicht noch "genug" ist.
IIRC wurde auch schon (im Zusammenhang mit Gebührenforderungen) gerichtlich anerkannt, dass die jeweilige Gemeinde da durchaus einen gewissen Spielraum hat.
Gruß,
Henning
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| 12.11.2011 20:50 |
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Kay 7S., Seester |
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., Nürnberg |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
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Uwe 7S., Bürstadt |
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., Bremervörde |
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Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten |
| 13.11.2011 12:50 |
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