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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | '894 Euro, weil der Rauchmelder piepte' | 66 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 702297 | ||
Datum | 13.11.2011 13:46 MSG-Nr: [ 702297 ] | 25813 x gelesen | ||
Geschrieben von Heiko E. Also stellt sich weiterhin die frage, ist ein Rauchwarnmelder eine Brandmeldeanlage oder nicht? Sicherlich werden diese Frage auch wieder die Gerichte klären dürfen, aber berücksichtigt man das, was bei Feuerwehren landauf - landab als BMA beschrieben wird, bzw. das, was an den LFS èn im Unterricht als "einer BMA zugehörige Bauteile" vermittelt wird, kann ein Rauchmelder allein keine BMA sein. Ebenso wird Die hier Ich bin ein Link sehen es auch so, das zu einer BMA etwas mehr gehört als nur ein piepsender Melder. Ebenso fordern die Aufschaltbedingungen der Leitstelle Nord für BMA ebenfalls ein paar technische Dinge mehr, als nur einen piepsenden Rauchmelder um eine BMA anzuerkennen............ Aber was solls, die einen (Feuerwehr) machen jahrelang Werbung dafür, das in privaten Haushalten Rauchmelder installiert werden - die anderen (Verwaltung?) arbeiten mal eben kurz gegen all diese Bemühungen...... Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | ||||
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