Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | '894 Euro, weil der Rauchmelder piepte' | 66 Beiträge |
Autor | Heik8o E8., Helgoland / S-H | 702380 |
Datum | 13.11.2011 19:56 MSG-Nr: [ 702380 ] | 25059 x gelesen |
Moin,
für mich braucht es kein Fingerspitzengefühl, sondern die klare Ansage, das kein Gebührenbescheid erstellt wird.
Es handelt sich um den Anschein (Anscheinsgefahr), das ein Schadensfeuer sein kann, und der Nachbar hat sein Pflicht erfüllt. Für mich gibt es hier nichts zu berechnen, nicht mal darüber nachzudenken.
Wir hatten hier mal den Fall, das ein Tiefkühler einen technischendefekt hatte, und auf Grund, das die Tempertur nicht mehr gehalten werden konnte, fing das Ding an zu Piepen, zwar nicht so Laut und intensiv wie ein Rauchmelder, aber das wusste der Nachbar ja nicht als er aus dem Haus das piepen hörte. Wir also hin und Kühltruhe ausgeschaltet. Und nun? Gebührenbescheid? Weil der Nachbar in guten Glauben meinte der Rauchmelder hat ausgelöst?
Ich denke solche Einsätze fallen unter normalen Einsatzgeschehen, und müssen, ergo dürfen in S-H nicht berechnet werden.
Schönen Abend
Heiko
Es wurde alles gesagt, nur nicht von jedem
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| 12.11.2011 20:50 |
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Kay 7S., Seester |
| 12.11.2011 21:02 |
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., Nürnberg | |