Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | '894 Euro, weil der Rauchmelder piepte' | 66 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 702427 |
Datum | 13.11.2011 22:02 MSG-Nr: [ 702427 ] | 25457 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Brandmeldeanlage
Geschrieben von Thomas K.Wir können doch nicht ständig auf die Rauchmelder hinweisen und wenn die piepen, dann kommen wir erst, wenn gesichert ein Brand vorliegt.
Ich fahre lieber fünf mal umsonst als ein mal zu spät.
Im übrigen ist die Meinung "wenn der Rauchmelder piept, sind eh schon alle draußen" auch nicht immer korrekt.
(Bei angebrannten Essen mit PA auch schon den Wohnungsinhaber mit PA auf der Couch liegend geweckt)
Geschrieben von Thomas K.Zur Kostenpflicht:
In RLP lösen diese Einsätze keine Kostenpflicht aus, da hier nur Fehlalarme durch BMA kostenpflichtig sind.
Und Rauchmelder sind nun mal keine BMA.
Das werden die Gerichte aber sicher auch noch klären, hoffentlich zugunsten der Bürger.
Ist nach Gesetzeslage ja augenscheinlich in S-H grundsätzlich auch so.
Das wird wohl endgültig erst in einigen Jahren in Leipzig entschieden werden...
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| 12.11.2011 20:50 |
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Kay 7S., Seester |
| 12.11.2011 21:02 |
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., Nürnberg | |