Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | '894 Euro, weil der Rauchmelder piepte' | 66 Beiträge |
Autor | Klau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o) | 702681 |
Datum | 15.11.2011 19:40 MSG-Nr: [ 702681 ] | 24514 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Feuerwehr
Feuerwehrdienstvorschrift
Gefahrenmeldeanlage
Guten abend, Forum.
Geschrieben von Kevin M.Das wäre ja dann genau der von Teilen der (Forums-)Fachwelt kritisierte fahrt-mal-gucken-Einsatz, nur das bei einem Feuer in einer Wohnung eine Streifenwagenbesatzung noch weniger machen kann, als immerhin eine LF-Besatzung. Natürlich ist das Entsenden von Polizei quatsch. Allerdings muß die Frage erlaubt sein, weshalb ein Riesenaufgebot losfährt, wenn möglicherweise für solche Fälle eine Gruppe ausreichend wäre, von mir aus auch bestehend aus einem (T)LF und einer DL (oder vergleichbar).
Geschrieben von Kevin M.Ich kenne kaum eine Feuerwehr in der Umgebung, die nicht entsprechend reagiert. Natürlich hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus - man stelle sich mal vor, die Feuerwehr der Stadt A rückt mit unglaublichen 5 Fahrzeugen und 23, 24, 25 Mann aus und Stadt B direktemang erledigt sowas mittels eines LF mit 9 Mann. Das geht gar nicht. Wobei man durchaus einen Rettungswagen einer adäquaten Hilfsorga mitfahren lassen könnte. Muß ja nicht die Feuerwehr tun. Wären 11 MA... und ob die Hilfsorga eine Rechnung schreibt, muß die FW ja nicht interessieren. ;o)
Außerdem stellt man als FW-Männla keine FwDV in Frage! Das Recht hat man einfach nicht!
Wieso ich auf eine Gruppe komme? Weil man damit unglaublich viel machen kann - falls die Gruppe komplett einsatzfähig ist. Das sieht man am besten an Werkfeuerwehren, welche in vielen Fällen zunächst mit 1/8 (hb) ausrücken, und dann im Schadensfall erst nachalarmieren - und auf die öffentliche Feuerwehr warten müssen. Bis dahin haben sie kraft Gesetz (an dessen Schaffung doch auch Fachstellen beteiligt sind, oder) den Auftrag, Menschenrettung zu betreiben und einen Löschangriff zu forcieren. Man mag es kaum glauben - aber es klappt - und interessanterweise verläßt sich die öffentliche Hand sogar darauf!
Geschrieben von Kevin M.evtl. in abgespeckter Besetzung - hin, wenn wir keine weiteren Hinweise haben oder sogar jemand telefonisch schon einen Fehlalarm meldet. Siehste, so meine ich es auch. :o)
Geschrieben von Kevin M.Mit Deiner Argumentation wäre auch der akustische Überfall-Alarm an einer Bank tagsüber zunächst nichts für die Polizei, weil es sich ja erstmal nur eine Lärmbelästigung handelt und die Ordnungsbehörde erreichbar ist... Das ist mal wieder einer der Fälle, bei denen ich mich nach dem Zusammenhang frage - das eine ist eine wllkürliche Alarmauslösung, welche vom Fachpersonal kontrolliert wird, das andere ist eine...ja, unklare Sache, die ebenfalls von einer Fachabteilung kontrolliert wird.
Löst eine Einbruchs-MA auch in einer großen Firma aus, tut die Firma wie auch der Privatmann gut daran, zuerst einen privaten Wachdienst hinzusenden. Auch die Polizei schreibt durchaus Rechnungen... nur mit einem Unterschied: Soweit mir bekannt, zwingt sie keinem Gebäudebesitzer eine GMA auf. Und das würde die Polizei dann wieder von der Feuerwehr unterscheiden. ;o)
Mir drängt sich bei solchen Diskussionen immer wieder der Verdacht auf, daß es lediglich um eine Daseinsberechtigung geht.
So, meine ketzerischen quergedanklichen Gedanken wieder abschalte. Habt einen schönen Abend. :o)
Liebe Grüße
Klaus
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 12.11.2011 20:50 |
|
Kay 7S., Seester |
| 12.11.2011 21:02 |
|
., Nürnberg | |