Rubrik | Taktik |
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Thema | Explosionsgefahr! | 49 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 702781 |
Datum | 16.11.2011 18:13 MSG-Nr: [ 702781 ] | 10402 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Polizei-Dienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Franzi K.Dann kam vom Gruppenführer (Kreisausbilder) über Funk "Achtung Explosionsgefahr". Darauf hin haben die beiden Trupps ihre Strahlrohre geschlossen, der Maschinist macht die Pumpe aus und wir sammelten uns hinterm Fahrzeug.
Danach meinte der Ausbilder das wir falsch gehandelt hätten, da der Verteiler nicht geschlossen wurde (der Verteiler stand ca. 5 Meter vom Gebäudeeingang entfernt).
Es waren noch 3 weitere Ausbilder vor Ort und auch die waren der Meinung das wir Richtig gehandelt haben.
Nun die Frage an euch. Wie seht ihr das ganze?
Ist es richtig den Verteiler dann noch zu schließen oder reicht es da nicht aus Strahlrohr zu und Pumpe aus?
Ich wurde gebeten, fachlich meine Meinung zu schreiben...
1. FwDV 100, 2.3.1: ..."Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass beispielsweise
bei akut auftretenden Gefahrensituationen die Führungskraft in Form eines
schnellen Entschlusses und eines knappen Befehls reagieren muss."
=> der sehr knappe Befehl des Ausbilders ist korrekt.
2. Eine Explosionsgefahr ist eine "besondere Gefahrenlage", die alte FwDV 3 bzw. 4 schrieb dazu "Bemerkt ein Mann der Gruppe eine besondere Gefahr (Einsturz, Explosion, . . . ), so hat er unverzüglich Signal zu geben. Alle Männer gehen zurück und sammeln sich am Fahrzeug. Der Staffel-/Gruppenführer überprüft die Vollzähligkeit der Staffel/Gruppe und trifft weitere Maßnahmen."
Da steht nichts von "vor dem Sammeln am Fahrzeug ist der Verteiler zu schließen"!
3. die alten PDV 23, Abschnitt e sowie die AVF ("Heimberg-Fuchs") kennt die Zeichen "Alles sofort zurück! Gefahr!"
4. die alte FwDV 1/1 kennt unter den Zeichen bei 12.1 Schallzeichen und dort "Gefahrzeichen: Das Gefahrzeichen bedeutet "Gefahr, alles sofort zurück" und besteht aus einer Folge abwechselnd hoher und tiefer Töne.
Bemerkt einer der Einsatzkräfte eine besondere Gefahr (Einsturz, Explosion,...) so hat er unverzüglich das Gefahrzeichen "Gefahr, alles sofort zurück" zu geben.
Es ist von den Einsatzkräften zu wiederholen.
Alle Einsatzkräfte gehen zurück und sammeln sich am Fahrzeug. Der Einsatzleiter überprüft die Vollzähligkeit der Mannschaft und trifft weitere Maßnahmen."
Auch hier steht nichts zum vorherigen Schließen eines Verteilers...
(Die FwDV 1 führt keine Schallzeichen und kennt das o.a. Gefahrenzeichen auch nicht mehr.)
5. die neue FwDV 3 schreibt folgerichtig nichts anderes unter "5.3 Einsatzgrundsätze:
...
j) Bemerkt eine Einsatzkraft eine besondere Gefahr (zum Beispiel Einsturz- oder Explosionsgefahr) und ist unverzügliches In-Sicherheit-Bringen notwendig, gibt sie das Kommando "Gefahr - alles sofort zurück!". Jede Einsatzkraft gibt dieses Kommando weiter; alle gehen zurück und sammeln sich am Feuerwehrfahrzeug. Der Einheitsführer prüft die Vollzähligkeit der Mannschaft, trifft weitere Maßnahmen und gibt Rückmeldung."
(Hinweis: In der neuen FwDV 3 steht zwar unter 5.6 allgemein was zur Rücknahme und Stellungswechsel von Rohren, dabei ist natürlich der Verteiler zu schließen. Das beschreibt aber ausdrücklich KEINE Notfallsituation, weil dabei weder das Rohr zurück- noch ein Stellungswechsel vorgenommen wird!)
Fazit:
Weder früher noch aktuell finde ich irgendwas von "Verteiler schließen".
Gibts ggf. lokal irgendwelche Dienstvorschriften o.ä. die was anderes/ergänzendes zur FwDV 3 schreiben?
Außerdem möge man begründen, warum der Verteiler geschlossen werden muss, was ggf. einen längeren Aufenthalt im potentiellen Gefahrenbereich der Explosion (das ist i.d.R. ein größerer als der "normal" angenommene!) bedeuten wird....
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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