Hi Matthias!
Ich möchte deinen Beitrag gerne ergänzen:
Geschrieben von Matthias O.und auch das wird, zumindest in Deutschland, und zumindest für nicht-ärztliches Personal, eine ähnliche Wirkung haben wie eine Patientenverfügung. Erstmal nämlich keine...
Grundsätzlich sind die Patientenverfügungen bindend. Für Ärztliches, wie nicht-ärztliches Personal.
Immerhin ist es ja der geäußerte Wille des Patienten. (und dessen Willen ist ja ersteinmal Pflicht (WAs ich im übrigen gut finde))
Geschrieben von Matthias O.Denn so wie für die Patientenverfügung wird wohl auch für den Stempel im einzelfall zu prüfen sein, ob er für diese aktuelle Situation tatsächlich rechtlich bindend ist
Dort liegt i.d.R. der Hase im Pfeffer begraben.
Nicht, dass die Patientenverfügung nicht bindend wäre.
Sondern dass man dem akut helfenden Personal keinen Vorwurf machen kann, wenn Sie die sachliche Prüfung [1] der Patientenverfügung (das dauert ja nicht unbedingt Tage, aber doch ein paar Minuten) hinter den akuten medizinischen Maßnahmen hintenanstehen lassen.
(Ist ja auch klar: Fängt man mit der Reanimation an, kann man immer noch aufhören. Fängt man nicht an, hat man wichtige Zeit vergeudet...)
Grüße
Manuel, der im übrigen seine E-Mail bei dieser Gelegenheit in Erinnerung rufen möchte
[1] Man hört auf Rettungsdienstfortbildungen ja immer wieder Geschichten, dass die Patientenverfügung ja böswillig von irgendwelchen Angehörigen gefälscht worden sein könnte. Ja dass deshalb auch erstmal notariell beglaubigte Patientenverfügungen nicht gelten könnten bis man den Notar zur Überprüfung kontaktiert habe.
Auf der anderen Seite nehmen diese aber auch vollkommen unkritisch Patientenunterlagen, Medikamentenliste u.ä. entgegen und bauen darauf ihre Maßnahmen auf. Damit hätte der böswillige angehörige mit Krimineller Energie auch genügend Potential, sofern er unbedingt den Rettungsdienst dabei haben wollen würden.
Ob dem Rettungspersonal überhaupt einen strafrechtlichen Vorwuf machen kann, wenn es auf eine brauchbar gemachte, plausible Fälschung hereinfällt ist im übrigen sehr fraglich.
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