1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Moin,
Geschrieben von Gerhard B.
a) was für ein Problem sollte da bestehen - ich stehe da im Moment auf dem Schlauch?
b) wo steht, dass der Stromerzeuger des RW (bisher) eine (abschaltende) ISO-Überwachung haben musste (Schutztrennung mit Potentialausgleich ist m.W. bisher die Forderung gewesen) ?
zunächst wäre b) zu klären.
Ergebnis 1a) Betrieb erfolgt als Schutztrennung mit mehreren Verbrauchern (im Folgenden STmmV) Ergebnis 1b) Betrieb als IT-Netz mit WARNDENDEM Isowächter
Ergebnis 2) Betrieb als IT-Netz mit Abschaltung durch Isowächter
Ergebnis 1: Leitungsschutzschalter müssen zwingend den Neutralleiter mit überwachen. Die abgebildete Trommel enthält laut Beschreibung jedoch zwei Automaten C16A dreipolig und einen B16A einpolig. Neutralleiter wird weder überwacht noch geschaltet. Kritisch werden doppelte Schlüsse gegen PE, da dort ggf. der 32er Kreis einen Schluss auf den PE hat, der für sich gneommen erst einmal keine Auswirkung hatund entgegen zu geerdeten Netzen keine Abschaltung hervorruft. Vom PE kann nun de Strom auf einen zweiten PE-Schluss des Neutralleiters im 16er Kreis gelangen. Wir haben also die Kette L (32 A/6mm²)=>PE 6mm²=> PE 2,5mm² N (16A/2,5 mm²). Damit würde der Strom auf dem 2,5²-Teil lediglich vopm 32er Atuoamten überwacht werden, der aber davon ausgeht, dass seine Leiter in 6² ausgeführt sind. Kann dann der 2,5er (oer auch 1,5er bei Anschlussleitungen...) Leitung etwas zu warm werden.
Und wenn man im Hinblick auf nen Isowächter sich auch nicht mehr als 00m-Kriterium gebunden fühlt bzw. hinter hier diskutirtem Leitungsroller noch wieder 50m-Trommel 2,5² schaltet, ist da definitiv Feierabend mit Kurzschlussauslösung im 32er Kabeltrommel- oder auch Moppelabgangs-Automat. Da wird einfach geheizt bis der thrmische Auslöser anspricht, der nur dummerweise ggf. den vierfachen Leitungsquerschnitt als Bemessungsgrundlage hat.
=> Wenn PE-Schluss nicht zwingend zur Abschaltung führt (wie in geerdeten Netzen) => N muss auf Überstrom überwacht werden, wo immer sich eine Absicherung im Nennstrom reduziert. Also auch der 16A-Abzweig in der Kabeltrommel.
Ergebnis 2) Als nicht geerdeter Leiter wäre der N immer noch Überwachungspflichtig, meinetwegen kann man aber bei den typischen Moppelnetzen drauf verzichten, wenn eine zeitnahe Abschaltung durch den Isowächter gegeben ist.
Frage 2b) Jetzt wäre noch wieder zu klären, ob eine vom Isowächter angestoßene Abschaltung ausreichend als Personenschutz ist. Denn Isowächter können auch mal Ansprechzeiten von einer Sekunde haben und damit deutlich über den zulässigen Schaltzeiten der VDE 0100-410 liegen. Will man diese sicher einhalten, bräuchte man wiederum die Abschaltung über Automaten oder RCD, wobei letzteres in ungeerdeten Netzen wenig prakitkabel ist. Bei den automaten landet man wieder bei Ergebnis 1 und kann unabhängig von der fraglichen 32er Trommel die Aufhebung des 100m-Kriteriums vergessen, weil dann auch mit Isoüberwachung die Schleifenwiderstände und Ansprechströme relevant sind.
Gruß,
Thorben
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