Tach, Post!
Geschrieben von Daniel R.Beschaffung mit Vergleichsangeboten wäre freihändige Vergabe, die ist ab einem gewissen Betrag, 200.000 Euro wenn ich nicht irre, nicht vorgesehen.
Die Grenze für freihändige Vergaben liegt für das Land Niedersachsen noch (bis 31.12.2011) bei 100.000 netto. Es sind mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern und die Gründe der Auswahlentscheidung sind zu dokumentieren. Den niedersächsischen Kommunen ist empfohlen, diese Regelung zu übernehmen (Wertgrenzenerlaß v. 19.11.2010).
CAVE: Im Rahmen des KPII haben mehrere Bundesländer die Wertgrenzen für die freihändige Vergabe deutlich erhöht (so auch Niedersachsen), um eine schnelle Vergabe zu ermöglichen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass diese wieder auf die alten Wertgrenzen (je nach Bundesland lagen die bislang bei max. 30.000) gesenkt werden, wie das der Bund beispielsweise bereits zum 31.12.2010 getan hat.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)
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