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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschaffung eines Vorführfahrzeuges | 11 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 703670 | ||
Datum | 22.11.2011 22:19 MSG-Nr: [ 703670 ] | 4225 x gelesen | ||
Geschrieben von Remon H. Bei der Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges ist dem Beschaffer den Bau eines Vorführfahrzeuges zu wesentlich günstigeren Konditionen angeboten worden.Das RPA lehnt diese Vorgehensweise ab und fordert die Kommune zur normale Ausschreibung auf. Ist das Recht auf Seiten des Rechnungsprüfungsamtes oder kann auch ohne Ausschreibung aber mit Vergleichsangeboten beschafft werden? Ein Blick in die VOL hilft - und wenn man dazu keine Lust hat, sollte man jemand fragen, der das für einen macht. Das sind typischerweise Vergaberechtler... VOL/A 2009 In § 3 findest Du alle weiteren Informationen, von "Vorführfahrzeugen" steht da übrigens nichts! Ganz interessant ist dabei v.a. der § 3 (4) d.... Der läßt aus dringlichem zwingendem Grund ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu (das ist aber nicht das Aktzeptieren nur EINES Angebotes EINES Herstellers), dabei darf der Grund dafür nicht im Verhalten des Auftraggebers (z.B. durch Hinauszögern einer klar erkannten Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung) sein.... GEGEN das RPA zu beschaffen ist übrigens in keinem Fall eine schlaue Idee... Zur Ergänzung: Der zuständige Mitarbeiter vom Amt kann mich ja mal anrufen.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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